Unsere Informationen zum Thema: Gasanschluss
Fragen & Antworten
Den Zählerstand Ihres ausgebauten Gaszählers übermitteln wir – oder einer unserer beauftragten Dienstleister – direkt an Ihren Energieversorger. Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.
Der Hausanschlussraum muss trocken, belüftbar und jederzeit zugänglich sein. Die Wand muss verputzt, der Boden mit Estrich versehen sein. Fenster und Türen sind gegen unbefugten Zutritt zu sichern.
Zähler, Hauptabsperreinrichtung und Druckregler dürfen nicht überbaut oder verdeckt werden. Vor den Anschlüssen ist ein freier Arbeits- und Bedienbereich (mind. 1,20 m x 0,80 m) dauerhaft freizuhalten.
In Mehrfamilienhäusern ist ein gesicherter, aber für alle Parteien zugänglicher Raum erforderlich. Wird der Raum z. B. als Wohn- oder Hobbyraum genutzt, müssen Belüftung und Zugänglichkeit erhalten bleiben. Bei Umnutzung zur Wohnung sind eine Kennzeichnung der Hauptabsperreinrichtung und ggf. ein Schlüsselkasten notwendig.
Hinweis: Der Raum ist nach DIN 18012 auszuführen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Technischen Installationsvorgaben für Gas- und Wasserinstallationen.
Weiterführende Informationen finden Sie in der FAQ-Sammlung des Landes Baden-Württemberg.
Sie sind nicht verpflichtet, den Zählerstand selbst abzulesen. Wenn keine Ablesung erfolgt, schätzt Ihr Energieversorger den Verbrauch – basierend auf früheren Werten oder dem Durchschnitt vergleichbarer Haushalte.
Hinweis: Die Schätzung kann vom tatsächlichen Verbrauch abweichen und möglicherweise zu höheren Kosten führen. Sobald Sie im Folgejahr wieder einen Zählerstand übermitteln, wird die Differenz bei der nächsten Abrechnung automatisch ausgeglichen.
Sie können Ihren Gasanschluss nutzen, sobald der Gaszähler installiert wurde und die Anlage in Betrieb genommen wurde.