Unsere Informationen zum Thema: Photovoltaikanlage
Fragen & Antworten
Der Volleinspeisebonus ist eine zusätzliche Vergütung für Betreiber von Photovoltaikanlagen, die den gesamten erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Regelung wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Einspeisung von Solarstrom zu unterstützen. Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Anlagen mit einer Leistung bis zu 100 kW diesen Bonus, wenn der Strom vollständig eingespeist wird. Dies bietet einen finanziellen Anreiz für Betreiber, die ihren gesamten Solarstrom ins Netz einspeisen möchten.
Weitere Informationen zum Volleinspeisebonus finden Sie auf unserer Webseite Wissenswertes zu Photovoltaik.
Wenn sich der Name des Anlagenbetreibers während des Anmeldeprozesses ändert, müssen Sie dies direkt Ihrem zuständigen Netzkundenteam melden. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem Reiter Anfragedaten bei Ihrer geplanten Anlage im Kundenportal. Die Änderung über das Kundenportal ist bisher nicht möglich.
Seit dem Solarpaket I aus dem Jahr 2024 entfallen die notwendigen Nachweise für einen Defekt oder Diebstahl. Jedoch sind diese bis zur ausstehenden beihilferechtlichen EU-Genehmigung noch einzureichen.
Ausnahme: Für Anlagen, die in der Ausschreibung waren, entfällt die Nachweispflicht bereits jetzt schon.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite Technische Änderungen.
In folgenden Fällen ist neben der Meldung im Markstammdatenregister (MaStR) eine Anmeldung des Kleinstspeichers bei der Netze BW notwendig:
Die Summe der Wechselrichterleistungen (beispielsweise von Balkonkraftwerk und Speicher), deren Installation ohne das Hinzuziehen einer Elektrofachkraft erfolgt, übersteigt 800 W.
Der Batteriespeicher ist als reguläre Speichernachrüstung und mit Einbezug einer Elektrofachkraft bei uns anzumelden. Ihre Elektrofachkraft übermittelt das Dokument E.3 Datenblatt und Inbetriebsetzungsprotokoll für Speicher per E-Mail an einspeiser-aln-ess@netze-bw.de.
Der Kleinstspeicher dient nicht der Eigenverbrauchsoptimierung, sondern wird marktaktiv betrieben.
Die Anmeldung erfolgt mit dem Formular F.1.2 des VDE. Das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung: Anhang F - Formulare zur VDE-AR-N 4105. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an die zuständige Netzkundenbetreuung in Ihrer Region. Die E-Mail-Adresse erhalten Sie durch Eingabe der Postleitzahl des Speicherstandortes im Service “Kontakt finden” auf der Webseite “Heimspeicher anmelden”.
Die Anmeldung erfordert in diesem Fall keine Elektrofachkraft, wenn die Summe der Wechselrichterleistungen (beispielsweise von Balkonkraftwerk und Speicher), deren Installation ohne das Hinzuziehen einer Elektrofachkraft erfolgt, 800 W nicht übersteigt.
Auf unserer Webseite Redispatch 2.0 finden Sie einen Online-Service, mit dem Sie die Redispatch-Maßnahmen der letzten 7 Tage für Ihre Anlage ermitteln können.
Darüber hinaus wird immer der Einsatzverantwortliche oder der Direktvermarkter über Steuerungsmaßnahmen informiert.
Photovoltaikanlage anmelden – So einfach geht's
In diesem Erklärfilm erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt eine Photovoltaikanlage anfragen und im Kundenportal hinzufügen können.
Verfolgen Sie von dort ganz bequem den Fortschritt Ihrer Anfrage, erhalten Status-Meldungen zu bspw. erforderlichen Dokumente und haben jederzeit Einsicht über Ihre Unterlagen. Auch Ihre Elektrofachkraft kann Sie bei der Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage direkt im Portal unterstützen.