Unsere Informationen zum Thema: Gasanschluss
Fragen & Antworten
Wenn Sie vermuten, dass Ihr Gaszähler nicht korrekt misst, können Sie eine eichrechtliche Prüfung veranlassen.
Wenden Sie sich dafür an den für Ihre Region zuständigen Ansprechpartner*innen. Die Kontaktdaten Ihrer regionalen Ansprechpartner*innen finden Sie, indem Sie am Ende unserer Webseite Gasanschluss Ihre Postleitzahl eingeben.
Ja, für den Einbau moderner Gasheizsysteme – insbesondere Gas-Hybridheizungen oder „Renewable Ready“-Lösungen – können Fördermittel in Anspruch genommen werden. Welche Maßnahmen förderfähig sind und welche Programme für Sie infrage kommen, erfahren Sie über den Fördermittel-Check der HEA oder auf unsere Webseite Gasanschluss.
Die Manipulation eines Gaszählers bezeichnet den unerlaubten und damit illegalen Eingriff in dessen Funktionsweise.
Das Ziel: Den angezeigten Gasverbrauch zu verfälschen und so Kosten zu sparen. Manipulationen können durch Beeinflussung der magnetischen Kupplung oder durch mechanisches Eingreifen am Zähler selbst entstehen. Rechtlich gelten solche Handlungen als Betrug und sind strafbar.
Sie bergen erhebliche Sicherheitsrisiken, da Sie die Gasleitungen gefährden können. Manipulationsversuche werden üblicherweise durch einen Abgleich mit anderen Verbrauchswerten oder spätestens bei der gesetzlich vorgeschriebenen Eichung aufgedeckt.
Die Technischen Angaben für Feuerungsanlagen (TAF) sind ein Formular, das bei bestimmten Arbeiten an Ihrer Gasanlage verpflichtend einzureichen ist. Es dient der Dokumentation und Sicherstellung technischer und sicherheitsrelevanter Vorgaben.
Eine TAF ist erforderlich bei:
Neuinstallation einer Gasanlage (z. B. Leitung, Gasgeräte oder Abgasanlage)
Veränderung der Anlage (z. B. Umbauten oder Leistungsanpassungen)
Austausch von Gasgeräten (z. B. bei höherer Kesselleistung)
Erweiterung der Anlage (z. B. zusätzlicher Zähler, erdverlegte Leitungen, “Hinterhausinstallation”)
Stilllegung einer Gasanlage
Ausbau des Gaszählers
Bei Fragen hilft Ihnen Ihr Installateurbetrieb gerne weiter.
Ja, eine Überbauung (z. B. Garage, Wintergarten, Carport, Geräteschuppen) von Gasanschlussleitungen ist grundsätzlich möglich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: Es müssen geeignete Schutzmaßnahmen wie überbaubare Mantelrohre vorhanden sein. Diese müssen vorab mit uns abgestimmt werden.
Bitte beachten Sie: Bei Gasanschlussleitungen sind zudem Mindestpflanzabstände für Bäume und Sträucher (z. B. Haselnuss und Zypressengewächs-Sträucher) von 2,5 Metern einzuhalten, die ebenfalls mit geeigneten Schutzmaßnahmen unterschritten werden können. Diese bitten wir mit uns abzustimmen.