Unsere Informationen zum Thema: Balkonkraftwerke
Fragen & Antworten
Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass zwischen Wechselstrom (AC) und Drehstrom (DC) Speichern unterschieden wird.
AC-Speicher: Bei wechselstromseitig angeschlossenen Speichern (Plug-In Speicher) muss der Speicher durch eine Elektrofachkraft angemeldet werden. Dieser schickt uns im Anschluss das Datenblatt E3/E8.
DC-Speicher: Die Wechselrichterleistung von Balkonkraftwerk und Batteriespeicher, die gleichstromseitig angeschlossen sind, dürfen eine Leistung von 800 Watt nicht überschreiten. Der Speicher muss hierzu mit einem Balkonkraftwerk neu angeschlossen werden. Wenn diese beiden Bedingungen nicht erfüllt sind, muss der reguläre Anmeldeprozess für die Speichernachrüstung durchlaufen werden.
Ja. Diese sind mit Inkrafttreten von Solarpaket I ab dem 01.06.2024 erlaubt.
Balkonkraftwerke, deren Wechselrichter eine höhere Leistung haben, sind nur mit einer Begrenzung der Leistung auf 800 Watt zulässig.
In folgenden Fällen ist neben der Meldung im Markstammdatenregister (MaStR) eine Anmeldung des Kleinstspeichers bei der Netze BW notwendig:
Die Summe der Wechselrichterleistungen (beispielsweise von Balkonkraftwerk und Speicher), deren Installation ohne das Hinzuziehen einer Elektrofachkraft erfolgt, übersteigt 800 W.
Der Batteriespeicher ist als reguläre Speichernachrüstung und mit Einbezug einer Elektrofachkraft bei uns anzumelden. Ihre Elektrofachkraft übermittelt das Dokument E.3 Datenblatt und Inbetriebsetzungsprotokoll für Speicher per E-Mail an einspeiser-aln-ess@netze-bw.de.
Der Kleinstspeicher dient nicht der Eigenverbrauchsoptimierung, sondern wird marktaktiv betrieben.
Die Anmeldung erfolgt mit dem Formular F.1.2 des VDE. Das Dokument steht hier zum Download zur Verfügung: Anhang F - Formulare zur VDE-AR-N 4105. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular an die zuständige Netzkundenbetreuung in Ihrer Region. Die E-Mail-Adresse erhalten Sie durch Eingabe der Postleitzahl des Speicherstandortes im Service “Kontakt finden” auf der Webseite “Heimspeicher anmelden”.
Die Anmeldung erfordert in diesem Fall keine Elektrofachkraft, wenn die Summe der Wechselrichterleistungen (beispielsweise von Balkonkraftwerk und Speicher), deren Installation ohne das Hinzuziehen einer Elektrofachkraft erfolgt, 800 W nicht übersteigt.